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Name:
Knott |
Vorname:
derzeit noch im
Geheimhaltungsstatus |
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Behörde:
Familienkasse
Regensburg |
Stellung:
Schreibtisch,
genaueres Tätigkeitsfeld unklar |
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Lesereferenzen:
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Kooperations-Empfindung:
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Sachbearbeiter Knott sprang in Ergänzung für seinen
erkrankten Vorgänger Arnold ein.
Der kranke
Sachbearbeiter
Arnold nahm, soweit
bekannt, erstmals Kontakt mit Kindsmutter Christa
Bauer-Mulaku auf, um diese zur Rückerstattung des
gezahlten Kindergeldes zu bewegen.
Nachdem
Sachbearbeiter
Arnold eigenmächtig
die, der Kindsmutter gewährte Frist zur Eingabe einer
Stellungnahme noch vor dem eigentlichen Fristenablauf
durch Übersendung eines Aufhebungsbescheids faktisch für
beendet erklärt hatte, erkrankte Sachbearbeiter
Arnold
spontan.
Wahrscheinlich lässt es
sich nur durch die Spontan-Erkrankung seines Vorgängers
erklären, dass der nachrückende Knott, der vertretend
für
Arnold
den von Kindsmutter Christa gewünschten Rückruf
wahrnahm, darin aber nicht wirklich mit Verständnis der
Sache an sich glänzen konnte.
Zuvor gewährte, wie bereits
erwähnt, die Familienkasse Regensburg eine Frist zur
Abgabe einer Stellungnahme und teilte in gleichem
Schreiben wahrheitswidrige Angaben - vermutlich Dritter
- mit, die für die anstehende Entscheidung von der
Familienkasse Regensburg zugrunde gelegt werden wollten.
Eine schriftliche
Aufforderung zur Benennung der Quelle dieser
Falschangaben, gerichtet an Sachbearbeiter
Arnold,
blieb unbeantwortet.
Als nun, stellvertretend
für den kranken
Arnold Nachfolger
Knott an Kindsmutter den besagten Rückruf tätigte und
mit seinem eigenwilligen interpretativen Sachverstand
hantierte, kam ein Ihnen nicht vorzuenthaltender
Verbal-Schlagabtausch zustande.
Sachbearbeiter Knott - bitte stellen Sie sich beim Lesen
den Namen aus der Kehle gequetscht vor - wusste dazu in
dem am
28.04.2009 stattgefundenen Telefonat lediglich zu antworten, dass er nicht wisse,
was man nun von ihm erwarten würde. Dass einige
Mitarbeiter bei der Familienkasse Regensburg nicht
unbedingt allzu viel wissen, offensichtlich auch nicht,
was im allgemeinen Sprachjargon unter einer Frist zu
verstehen ist, ist bereits umfangreich festgestellt und
müsste wahrlich nicht noch einmal ausdrücklich betont
werden.
Hier in geraffter
Version einige "Highlights" daraus:
Knott:
"Wenn Sie Geld zahlen, warum legen Sie keine Nachweise
vor?"
Christa: "Das habe ich doch schon zig Mal,
deswegen wurde ja auch das Kindergeld bewilligt!"
Knott: "Warum bleiben Sie nicht einfach bei den Punkten, über
die ich mit Ihnen sprechen kann?"
Christa: "Ich möchte aber mit Ihnen nicht darüber sprechen, ich
möchte bitte eine schriftliche Antwort auf mein
Schreiben!" (gemeint, das vom 05.04.2009, unten
angehängt, Anm. Webmaster)
Knott: "Äh, Frau Bauer-Mulaku, Sie können von uns keine
Stellungnahme bekommen!"
Christa: "Ich habe Frist bis 24., bekomme aber dann am 23.
Bescheid; ich bekomme einen Bescheid, der am 22.
ausgestellt wurde - am 22., obwohl ich eine Frist habe bis
24.!"
Knott: "Frau Bauer-Mulaku, was hätten
Sie denn am 23. und 24. gemacht?"
Knott: "Ich werte Ihre Stellungnahme als
Einspruch!"
Knott: "Bringen sie die Nachweise, wer Kindergeldberechtigter
wird, dann können wir über Ihren Einspruch bescheiden!"
Knott:
"Frage bitte, das Mail lautet: "Verlangt einen Rückruf
von Herrn Arnold, sollte dieser Anruf nicht erfolgen,
wird sie ihm eine Widmung auf ihrer Homepage widmen, ihn
dann anzeigen. Ist ziemlich ungehalten und frech!" (Knott
liest offensichtlich eine amtsinterne Mail, die
Kindsmutter Bauer-Mulaku betrifft vor, Anm. Webmaster)
Knott:
"Ist Ihre Mail-Anfrage damit beantwortet?"
Christa:
"Welche Mail? Ich habe Ihnen nicht gemailt!"
Knott: "Sie haben keine Stellungnahme
abgegeben, Sie haben Fragen gestellt!"
Knott: "Auch keine Antwort IST eine
Antwort!"
Knott:
"Ich kann jetzt nicht genau zuordnen, was Sie gemacht
haben! - Frage bitte, äh - warum bringen Sie mir gegenüber
Dinge zur Sprache, die also vom Kindergeldrelevanten her
im Moment nicht beachtlich sind. Ich kann, ich bin auch
nicht die Stelle, die zu entscheiden hat, ob das Kind
rechtmäßig bei der Mutter, beim Vater, oder im
Jugendamt oder wo auch immer untergebracht ist.
Des, diese Stelle sind wir nicht - Frau Bauer-Mulaku -
vielleicht verwechseln Sie da immer bisserl was ... wenn
Sie mit der Kindergeldkasse sprechen. Wir entscheiden
über Ansprüche über das Kindergeld...."
Knott:
"Deswegen haben wir Sie angeschrieben - und auf diese
Anfrage hin, haben wir von Ihnen keine Stellungnahme
bekommen - sie haben zwar ein Schreiben abgegeben, aber
die Fragestellung, die wir darin aufgegeben haben, haben
Sie nicht beantwortet."
Christa:
"Die Fragestellung hatten Sie mal beantwortet
(...bekommen), aber
vielleicht soll ich sie jede Woche
beantworten???"
Knott:
"Wenn Sie die konkrete Stellungnahme schon abgeben
haben, warum schreiben Sie das nicht einfach und legen
Belege dabei? - Sie sehn mich a bisserl ratlos Frau Bauer-Mulaku!
"
Sehen wir hier
Sachbearbeiter Knott wirklich nur ratlos?
- Es ist auf alle Fälle beeindruckend, dass Knott in ein
und dem selben Telefongespräch zwar einerseits
behauptet, bei dem hier unten angehängten Schreiben
handele es sich 1.) um eine Stellungnahme
und 2.) um einen Einspruch - und
das, obwohl er auch in genau diesem Telefonat aber
feststellt:
"Sie haben keine
Stellungnahme abgegeben, Sie haben Fragen gestellt!"
Ja was denn
nun, Sachbearbeiter Knott???
Authentizitätsnachweis:
Schreiben von
Kindsmutter


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