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Name:     

Knott

Vorname:

derzeit noch im Geheimhaltungsstatus

Behörde:

Familienkasse Regensburg

Stellung:

Schreibtisch, genaueres Tätigkeitsfeld unklar

Lesereferenzen:

 

Kooperations-Empfindung:

      


Sachbearbeiter Knott sprang in Ergänzung für seinen erkrankten Vorgänger Arnold ein.

Der kranke Sachbearbeiter Arnold nahm, soweit bekannt, erstmals Kontakt mit Kindsmutter Christa Bauer-Mulaku auf, um diese zur Rückerstattung des gezahlten Kindergeldes zu bewegen.

Nachdem Sachbearbeiter Arnold eigenmächtig die, der Kindsmutter gewährte Frist zur Eingabe einer Stellungnahme noch vor dem eigentlichen Fristenablauf durch Übersendung eines Aufhebungsbescheids faktisch für beendet erklärt hatte, erkrankte Sachbearbeiter Arnold spontan.

Wahrscheinlich lässt es sich nur durch die Spontan-Erkrankung seines Vorgängers erklären, dass der nachrückende Knott, der vertretend für Arnold den von Kindsmutter Christa gewünschten Rückruf wahrnahm, darin aber nicht wirklich mit Verständnis der Sache an sich glänzen konnte.

Zuvor gewährte, wie bereits erwähnt, die Familienkasse Regensburg eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme und teilte in gleichem Schreiben wahrheitswidrige Angaben - vermutlich Dritter - mit, die für die anstehende Entscheidung von der Familienkasse Regensburg zugrunde gelegt werden wollten.

Eine schriftliche Aufforderung zur Benennung der Quelle dieser Falschangaben, gerichtet an Sachbearbeiter Arnold, blieb unbeantwortet.

Als nun, stellvertretend für den kranken Arnold Nachfolger Knott an Kindsmutter den besagten Rückruf tätigte und mit seinem eigenwilligen interpretativen Sachverstand hantierte, kam ein Ihnen nicht vorzuenthaltender Verbal-Schlagabtausch zustande.

Sachbearbeiter Knott - bitte stellen Sie sich beim Lesen den Namen aus der Kehle gequetscht vor - wusste dazu in dem am 28.04.2009 stattgefundenen Telefonat lediglich zu antworten, dass er nicht wisse, was man nun von ihm erwarten würde. Dass einige Mitarbeiter bei der Familienkasse Regensburg nicht unbedingt allzu viel wissen, offensichtlich auch nicht, was im allgemeinen Sprachjargon unter einer Frist zu verstehen ist, ist bereits umfangreich festgestellt und müsste wahrlich nicht noch einmal ausdrücklich betont werden.

Hier in geraffter Version einige "Highlights" daraus:

Knott: "Wenn Sie Geld zahlen, warum legen Sie keine Nachweise vor?"

Christa: "Das habe ich doch schon zig Mal, deswegen wurde ja auch das Kindergeld bewilligt!"

Knott: "Warum bleiben Sie nicht einfach bei den Punkten, über die ich mit Ihnen sprechen kann?"

Christa: "Ich möchte aber mit Ihnen nicht  darüber sprechen, ich möchte bitte eine schriftliche Antwort auf mein Schreiben!" (gemeint, das vom 05.04.2009, unten angehängt, Anm. Webmaster)

Knott: "Äh, Frau Bauer-Mulaku, Sie können von uns keine Stellungnahme bekommen!"

Christa: "Ich habe Frist bis 24., bekomme aber dann am 23. Bescheid; ich bekomme einen Bescheid, der am 22. ausgestellt wurde - am 22., obwohl ich eine Frist habe bis 24.!"

Knott: "Frau Bauer-Mulaku, was hätten Sie denn am 23. und 24. gemacht?"

Knott: "Ich werte Ihre Stellungnahme als Einspruch!"

Knott: "Bringen sie die Nachweise, wer Kindergeldberechtigter wird, dann können wir über Ihren Einspruch bescheiden!"

Knott: "Frage bitte, das Mail lautet: "Verlangt einen Rückruf von Herrn Arnold, sollte dieser Anruf nicht erfolgen, wird sie ihm eine Widmung auf ihrer Homepage widmen, ihn dann anzeigen. Ist ziemlich ungehalten und frech!" (Knott liest offensichtlich eine amtsinterne Mail, die Kindsmutter Bauer-Mulaku betrifft vor, Anm. Webmaster)

Knott: "Ist Ihre Mail-Anfrage damit beantwortet?"

Christa: "Welche Mail? Ich habe Ihnen nicht gemailt!"

Knott: "Sie haben keine Stellungnahme abgegeben, Sie haben Fragen gestellt!"

Knott: "Auch keine Antwort IST eine Antwort!"

Knott: "Ich kann jetzt nicht genau zuordnen, was Sie gemacht haben! - Frage bitte,  äh - warum bringen Sie mir gegenüber Dinge zur Sprache, die also vom Kindergeldrelevanten her im Moment nicht beachtlich sind. Ich kann, ich bin auch nicht die Stelle, die zu entscheiden hat, ob das Kind rechtmäßig  bei der Mutter, beim Vater, oder im Jugendamt oder wo auch immer  untergebracht ist. Des, diese Stelle sind wir nicht - Frau Bauer-Mulaku - vielleicht verwechseln Sie da immer bisserl was ... wenn Sie mit der Kindergeldkasse sprechen. Wir entscheiden über Ansprüche über das Kindergeld...."

Knott: "Deswegen haben wir Sie angeschrieben - und auf diese Anfrage hin, haben wir von Ihnen keine Stellungnahme bekommen - sie haben zwar ein Schreiben abgegeben, aber die Fragestellung, die wir darin aufgegeben haben, haben Sie nicht beantwortet."

Christa: "Die Fragestellung hatten Sie mal beantwortet (...bekommen), aber vielleicht soll ich sie jede Woche beantworten???"

Knott: "Wenn Sie die konkrete Stellungnahme schon abgeben haben, warum schreiben Sie das nicht einfach und legen Belege dabei? - Sie sehn mich a bisserl ratlos Frau Bauer-Mulaku! "

Sehen wir hier Sachbearbeiter Knott wirklich nur ratlos? - Es ist auf alle Fälle beeindruckend, dass Knott in ein und dem selben Telefongespräch zwar einerseits behauptet, bei dem hier unten angehängten Schreiben handele es sich 1.) um eine Stellungnahme und 2.) um einen Einspruch - und das, obwohl er auch in genau diesem Telefonat aber feststellt: 

"Sie haben keine Stellungnahme abgegeben, Sie haben Fragen gestellt!"

Ja was denn nun, Sachbearbeiter Knott???

 

Authentizitätsnachweis:


Schreiben von Kindsmutter